FAQ zu Leistungen der Unfallpaten
Was bedeutet Schadenabwicklung aus einer Hand?
Unsere innovative Lösung kombiniert mit
unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Unfallschaden-Abwicklung macht es uns
möglich, Dir den besten Service anzubieten. Du hast immer nur einen Ansprechpartner für
die Vermittlung
von unabhängigen Kfz-Sachverständigen, Anwalt für Verkehrsrecht und einem Ersatzfahrzeug
bis hin zur Empfehlung einer qualifizierten Werkstatt. Du meldest den Schaden bei uns
und wir vermitteln Dir Experten, die sich um
den Rest kümmern.
mehr lesen
Wie werde ich über den Status meiner Unfallschaden-Abwicklung
informiert?
Nachdem Du uns Deinen Unfallschaden
gemeldet hast, bekommst Du einen persönlichen digitalen Zugang zu unserer Plattform.
Damit du immer am Laufenden bist, erhältst Du in Deinem privaten und datengeschützten
Login-Bereich Updates
zum Status Deiner Unfallschaden-Abwicklung. Somit hast Du die volle Transparenz über den
Ablauf und kannst entspannteren Dingen nachgehen. Bei weiteren Fragen stehen wir Dir als
Profis telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Wenn Du das lieber möchtest, erhältst Du alle Updates über die Regulierung Deines
Unfallschadens per E-Mail.
mehr lesen
Welche Kosten kommen bei einem Unfallschaden auf mich zu?
Bei einem unverschuldeten Unfall kommen auf Dich keine Kosten zu,
sofern die Eintrittspflicht sich auf alle Kosten erstreckt, also gemäß des Verschuldens des Unfallgegners.
Die Versicherung wird dann die gesamten Kosten übernehmen: Sowohl für einen Kfz-Gutachter
Deiner Wahl, als auch einen Anwalt, einen Ersatzwagen oder die
Nutzungsausfallentschädigung für Dein Fahrzeug. Du musst auch nicht in Vorkasse treten.
Bei einem unverschuldeten Autounfall ist es immer ratsam, die Unfallschaden-Abwicklung
von einem Anwalt begleiten zu lassen - denn der kämpft versiert für Dein Recht und setzt
meist eine höhere Forderung sowie einen schnelleren Unfallschaden-Ausgleich durch. Wenn du jedoch (auch teilweise) der Verursacher
eines Unfalls bist, werden anfallende Kosten berechnet. Sprich uns gerne
darauf an und wir finden eine Lösung.
mehr lesen
Ich weiß die Versicherungsdaten und die Nummer des Unfallverursachers
nicht, was tun?
Wenn du die Kontaktdaten oder die
Versicherungsnummer des Verursachers Deines Unfalls nicht kennst, musst Du Dir keine
Sorgen machen. Die Versicherungsdaten des Unfallgegners können anhand seines
Kennzeichens ermittelt werden.
Falls der Unfallgegner ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug hat, gibt es ebenso
Möglichkeiten die jeweilige Versicherung zu ermitteln. Wichtig ist: Merk Dir in jedem
Fall das Kennzeichen des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht
hat und gib sie bitte bei Deiner Unfallschaden-Meldung an.
mehr lesen
Ich bin in einen Unfall verwickelt worden und total überfordert. Was
muss ich tun?
Nach einem Autounfall heißt es
zuallererst: Ruhe bewahren. Je nach Schwere des Autounfalls muss natürlich die Polizei
gerufen werden. Gehe sicher, dass kein Personenschaden besteht und tausche alle
relevanten Versicherungsdaten
mit dem Unfallgegner aus. Ist dies nicht möglich, solltest Du zumindest das Kennzeichen
kennen. Anschließend setzt du dich mit uns in Verbindung. Um dir die Aufnahme des
Unfallschadens vor Ort zu vereinfachen, kannst Du
von uns unentgeltlich ein Schadenformular per E-Mail oder per Post anfordern und später
ausgefüllt an uns zurücksenden. Auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, sind wir
für Dich da.
mehr lesen
Was ist die fiktive Abrechnung?
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben,
den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du
dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive
Unfallschaden-Abrechnung. Die
Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter
eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht. Bei der Auszahlung einer fiktiven
Abrechnung des Unfallschadens handelt es sich um einen
Nettobetrag. Es werden alle Unfallschäden abgerechnet und ohne Mehrwertsteuer erstattet.
Viele Versicherungen versuchen die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung so
gering wie möglich zu halten. Sprich uns an,
wenn du das Gefühl hast, dass der von der gegnerischen Versicherung beauftragte
Kfz-Gutachter den Unfallschaden zu gering bewertet hat. Der Sachverhalt kann von einem
unabhängigen Kfz-Gutachter erneut ermitteln werden.
mehr lesen
Wer sollte das Auto begutachten? Sollte ich mich mit der Versicherung
einlassen?
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden
werden alle Kfz-Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt - auch für
einen unabhängigen Gutachter Deiner Wahl. Es ist immer empfehlenswert, einen neutralen
und professionellen
Gutachter zu Rate zu ziehen. Lasse den Unfallschaden in keinem Falle nur von einem
Kfz-Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung einschätzen. Unsere
Erfahrung zeigt immer wieder, dass diese nicht zum finanziellen
Vorteil der gegnerischen Partei agieren, sondern Kosten einsparen wollen.
mehr lesen
Steht mir ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu?
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden
hast Du während der Instandsetzung Deines Fahrzeuges Anspruch auf einen Mietwagen.
Dieser orientiert sich an der Fahrzeugklasse Deines Fahrzeugs und wird von der
Versicherung bezahlt.
Alternativ kannst Du einen Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe der
Nutzungsausfallentschädigung orientiert sich ebenfalls an deiner Fahrzeugklasse.
mehr lesen
Darf man eine Werkstatt seiner Wahl mit der Reparatur des Unfallschadens
beauftragen?
Ja, Du darfst die Werkstatt deiner Wahl
mit der Reparatur Deines Unfallschadens beauftragen. Wir können Dir gerne bewährte
Meisterwerkstätten und Lackierfachbetriebe empfehlen, die Deinen Unfallschaden
zuverlässig reparieren.
mehr lesen
Was ist eine Wertminderung durch Unfallschaden und wann tritt diese ein?
Im Normalfall können die meisten Schäden
an einem Fahrzeug vollständig behoben werden. Es kann jedoch vorkommen, dass sich
verdeckte Schäden erst später bemerkbar machen. Diese Mängel können zur Folge haben,
dass bei einem
Verkauf des Fahrzeuges ein geringerer Kaufpreis erzielt wird. Der Unfallschaden hat dann
also den Wert des Fahrzeugs gemindert. Wird diese Wertminderung durch den
zurückliegenden Unfallschaden jedoch von einem kompetenten
Gutachter festgestellt, hast Du auch später noch Aussicht auf Schadensersatz. Aus diesem
Grund ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten nach einem Unfallschaden umso wichtiger: Denn
der Experte kann auch vorab einschätzen, ob
es zu einer Wertminderung kommen kann. Nimm Kontakt zu uns auf, um einen
wirtschaftlichen Nachteil zu vermeiden!
mehr lesen
Wozu dient eine Reparaturbestätigung nach einem Unfallschaden?
Wenn Du Dein Fahrzeug nach einem
Unfallschaden instand setzen lässt, jedoch keinen Nachweis über die Reparatur- oder
Wartungsarbeiten hast, kann das schnell zum finanziellen Nachteil werden. Denn im
schlimmsten Fall erkennt
die gegnerische Versicherung die Rechnung über die Unfallschaden-Reparatur alleine nicht
an. Um diese missliche und unnötige Situation zu vermeiden, sollte nach einer Reparatur
ein Foto vom reparierten Bereich so angefertigt
werden, dass das aktuelle Datum nachvollziehbar ist. Die Reparatur wird damit bei der
gegnerischen Versicherung nachgewiesen.
mehr lesen
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt
vor, wenn die Kosten der Unfallschaden-Reparatur die Differenz zwischen dem
Wiederbeschaffungswert und dem Wert eines Unfallfahrzeugs übersteigen. Beispiel: Die
Reparaturkosten wegen
eines Unfallschadens betragen 5.000 Euro. Die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug
belaufen sich auf etwa 6.000 Euro. Ein Schrott- oder Autohändler bietet dir 1.500 Euro
für dein Fahrzeug. In diesem Falle würde der Anspruchsteller
lediglich 4.500 Euro von der Versicherung erhalten. Du Verkaufst also dein Fahrzeug für
1.500 Euro und erhältst von der Versicherung 4.500 Euro als Ausgleich für den
Unfallschaden. Damit hast du die Möglichkeit ein gleichwertiges
Fahrzeug zu erwerben. Über diese Rechnungen muss du dir keine Sorgen machen. Der von
uns vermittelte Kfz-Gutachter wird dich nach einem Unfallschaden ausführlich beraten, ob
ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und
Dir Handlungsempfehlungen geben. Zur Abgrenzung: Ein „technischer Totalschaden” liegt
vor, wenn das Fahrzeug irreparabel ist. Dies ist z.B. bei einem Brandschaden der Fall.
mehr lesen
Wie sollte ich mich am besten verhalten, wenn es zu einem
Kaskoschadenfall kommt?
Bei einer Kaskoversicherung handelt es
sich um eine Zusatzversicherung, die unterschiedliche Ansprüche vertraglich abregelt.
Anders als bei einer Haftpflichtversicherung ist die Übernahme von Kosten für einen
Kfz-Gutachter
nicht selbstverständlich. Prüfe, welche Ansprüche Du an deine Kaskoversicherung stellen
darfst.
mehr lesen
Mein Fahrzeug ist durch den Unfallschaden nicht mehr fahrbereit. Was
kann ich tun?
Wenn Dein Fahrzeug durch einen
unverschuldeten Unfallschaden nicht mehr fahrbereit ist, hast Du natürlich das Recht, es
auf kürzestem Wege reparieren zu lassen, damit es wieder fahrbereit und verkehrssicher
ist. Wir raten Dir
dennoch, die Unfallschaden-Abwicklung von einem professionellen Schadenabwickler
durchführen zu lassen. Lass Dein Fahrzeug immer unabhängig und professionell
begutachten, um auf der sicheren Seite zu sein. Solltest Du Dein
Fahrzeug nach dem Unfallschaden verkaufen wollen oder müssen, holen wir Dir gern
verbindliche Angebote von deutschlandweiten Händlern ein. Dein Fahrzeug wird dann an Ort
und Stelle abgeholt - Du kannst Dich entspannt zurück
lehnen.
mehr lesen
Was passiert bei zusätzlichem Personenschaden?
Wer einen fremdverschuldeten
Personenschaden erlitten hat, hat Anrecht auf alle anfallenden Kosten. Hierzu zählen die
Kosten für die ärztliche Behandlung, eventuelle Kur- oder Rehakosten, der Lohnausfall
sowie zusätzliches
Schmerzensgeld. Bei einem Personenschaden empfehlen wir all unseren Kunden einen
erfahrenen Anwalt zu beauftragen, den wir zuverlässig vermitteln können (im Rahmen der Eintrittspflicht des Gegners)*.
Dieser wird jeden Anspruch über den eigentlichen Unfallschaden
hinaus genau beziffern und einfordern.
mehr lesen
Sollte ich nach einem Unfall einen Anwalt einschalten?
Du hast bei einem unverschuldeten
Unfallschaden immer das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Die gute Nachricht ist, dass
die Kosten für diesen Rechtsbeistand von der gegnerischen Versicherung übernommen werden
müssen. Wir
helfen Dir gerne weiter und stellen Dir einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zur
Seite, der all Deine Rechte nach einem Unfallschaden versiert durchsetzt.
mehr lesen
Ich bin Opfer von Fahrerflucht geworden. Was muss ich tun?
Fahrerflucht nach einem verursachten
Unfallschaden ist eine Straftat. Wer Opfer eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht
geworden ist, muss unbedingt die Polizei rufen. Auch wenn der Schuldige leider nur in
wenigen Fällen ermittelt
werden kann, besteht bei einer Anzeige gegen Unbekannt dennoch die Chance auf
Unfallschaden-Ersatz auch bei Fahrerflucht. Es ist auch dann ein Kfz-Gutachten
notwendig. Gerne können wir Dir behilflich sein. Setz Dich einfach
mit uns in Verbindung, wenn Du einen unverschuldeten Unfallschaden erlitten hast. Wir
werden dann auch im Fall einer Fahrerflucht versuchen, Dir so gut wie möglich zu helfen
und einen Kfz-Gutachter zu vermitteln.
mehr lesen