FAQ zu Leistungen der Unfallpaten
Wie helfen die Unfallpaten bei meinem Unfallschaden?
Die Unfallpaten haben es sich zur Aufgabe gemacht, Deinen Unfallschaden ohne anstrengendes Prozedere für dich so einfach, stressfrei und schnell wie möglich abzuwickeln: Wir vermitteln dir alle Leistungen rund um Deinen Unfallschaden
aus einer Hand. Sofort und in jeder Stadt einen unabhängigen und fairen Unfallgutachter, einen Anwalt für Verkehrsrecht, ein Ersatzfahrzeug oder eine Reparaturwerkstatt. Das alles ist für dich bei einem unverschuldeten
Unfall kostenlos. Denn sowohl die von uns vermittelten Experten als auch unsere Leistungen muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen...
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Was bedeutet Schadenabwicklung aus einer Hand?
Unsere innovative Lösung kombiniert mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Unfallschaden-Abwicklung macht es uns möglich, Dir den besten Service anzubieten. Du hast immer nur einen Ansprechpartner für die Vermittlung
von unabhängigen Kfz-Sachverständigen, Anwalt für Verkehrsrecht und einem Ersatzfahrzeug bis hin zur Empfehlung einer qualifizierten Werkstatt. Du meldest den Schaden bei uns und wir vermitteln Dir Experten, die sich um
den Rest kümmern.
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Wie werde ich über den Status meiner Unfallschaden-Abwicklung informiert?
Nachdem Du uns Deinen Unfallschaden gemeldet hast, bekommst Du einen persönlichen digitalen Zugang zu unserer Plattform. Damit du immer am Laufenden bist, erhältst Du in Deinem privaten und datengeschützten Login-Bereich Updates
zum Status Deiner Unfallschaden-Abwicklung. Somit hast Du die volle Transparenz über den Ablauf und kannst entspannteren Dingen nachgehen. Bei weiteren Fragen stehen wir Dir als Profis telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Wenn Du das lieber möchtest, erhältst Du alle Updates über die Regulierung Deines Unfallschadens per E-Mail.
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Welche Kosten kommen bei einem Unfallschaden auf mich zu?
Bei einem unverschuldeten Unfall kommen auf Dich keine Kosten zu, sofern die gegnerische Versicherung die Haftung zu 100% übernimmt. Die Versicherung wird dann die gesamten Kosten übernehmen: Sowohl für einen Kfz-Gutachter
Deiner Wahl, als auch einen Anwalt, einen Ersatzwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung für Dein Fahrzeug. Du musst auch nicht in Vorkasse treten. Bei einem unverschuldeten Autounfall ist es immer ratsam, die Unfallschaden-Abwicklung
von einem Anwalt begleiten zu lassen - denn der kämpft versiert für Dein Recht und setzt meist eine höhere Forderung sowie einen schnelleren Unfallschaden-Ausgleich durch. Es kommt - auch ohne Rechtsschutzversicherung -
kein finanzieller Aufwand auf dich zu. Wenn du jedoch (auch teilweise) der Verursacher eines Unfalls bist, werden anfallende Kosten nach Aufwand berechnet. Sprich uns gerne darauf an und wir finden eine Lösung.
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Ich weiß die Versicherungsdaten und die Nummer des Unfallverursachers nicht, was tun?
Wenn du die Kontaktdaten oder die Versicherungsnummer des Verursachers Deines Unfalls nicht kennst, musst Du Dir keine Sorgen machen. Die Versicherungsdaten des Unfallgegners können anhand seines Kennzeichens ermittelt werden.
Falls der Unfallgegner ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug hat, gibt es ebenso Möglichkeiten die jeweilige Versicherung zu ermitteln. Wichtig ist: Merk Dir in jedem Fall das Kennzeichen des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht
hat und gib sie bitte bei Deiner Unfallschaden-Meldung an.
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Ich bin in einen Unfall verwickelt worden und total überfordert. Was muss ich tun?
Nach einem Autounfall heißt es zuallererst: Ruhe bewahren. Je nach Schwere des Autounfalls muss natürlich die Polizei gerufen werden. Gehe sicher, dass kein Personenschaden besteht und tausche alle relevanten Versicherungsdaten
mit dem Unfallgegner aus. Ist dies nicht möglich, solltest Du zumindest das Kennzeichen kennen. Anschließend setzt du dich mit uns in Verbindung. Um dir die Aufnahme des Unfallschadens vor Ort zu vereinfachen, kannst Du
von uns kostenlos ein Schadenformular per E-Mail oder per Post anfordern und später ausgefüllt an uns zurücksenden. Auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, sind wir für Dich da.
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Was ist die fiktive Abrechnung?
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die
Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht. Bei der Auszahlung einer fiktiven Abrechnung des Unfallschadens handelt es sich um einen
Nettobetrag. Es werden alle Unfallschäden abgerechnet und ohne Mehrwertsteuer erstattet. Viele Versicherungen versuchen die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung so gering wie möglich zu halten. Sprich uns an,
wenn du das Gefühl hast, dass der von der gegnerischen Versicherung beauftragte Kfz-Gutachter den Unfallschaden zu gering bewertet hat. Der Sachverhalt kann von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erneut ermitteln werden.
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Wer sollte das Auto begutachten? Sollte ich mich mit der Versicherung einlassen?
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden werden alle Kfz-Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt - auch für einen unabhängigen Gutachter Deiner Wahl. Es ist immer empfehlenswert, einen neutralen und professionellen
Gutachter zu Rate zu ziehen. Lasse den Unfallschaden in keinem Falle nur von einem Kfz-Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung einschätzen. Unsere Erfahrung zeigt immer wieder, dass diese nicht zum finanziellen
Vorteil der gegnerischen Partei agieren, sondern Kosten einsparen wollen.
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Steht mir ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu?
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden hast Du während der Instandsetzung Deines Fahrzeuges Anspruch auf einen Mietwagen. Dieser orientiert sich an der Fahrzeugklasse Deines Fahrzeugs und wird von der Versicherung bezahlt.
Alternativ kannst Du einen Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung orientiert sich ebenfalls an deiner Fahrzeugklasse.
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Darf man eine Werkstatt seiner Wahl mit der Reparatur des Unfallschadens beauftragen?
Ja, Du darfst die Werkstatt deiner Wahl mit der Reparatur Deines Unfallschadens beauftragen. Wir können Dir gerne bewährte Meisterwerkstätten und Lackierfachbetriebe empfehlen, die Deinen Unfallschaden zuverlässig reparieren.
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Was ist eine Wertminderung durch Unfallschaden und wann tritt diese ein?
Im Normalfall können die meisten Schäden an einem Fahrzeug vollständig behoben werden. Es kann jedoch vorkommen, dass sich verdeckte Schäden erst später bemerkbar machen. Diese Mängel können zur Folge haben, dass bei einem
Verkauf des Fahrzeuges ein geringerer Kaufpreis erzielt wird. Der Unfallschaden hat dann also den Wert des Fahrzeugs gemindert. Wird diese Wertminderung durch den zurückliegenden Unfallschaden jedoch von einem kompetenten
Gutachter festgestellt, hast Du auch später noch Aussicht auf Schadensersatz. Aus diesem Grund ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten nach einem Unfallschaden umso wichtiger: Denn der Experte kann auch vorab einschätzen, ob
es zu einer Wertminderung kommen kann. Nimm Kontakt zu uns auf, um einen wirtschaftlichen Nachteil zu vermeiden!
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Wozu dient eine Reparaturbestätigung nach einem Unfallschaden?
Wenn Du Dein Fahrzeug nach einem Unfallschaden instand setzen lässt, jedoch keinen Nachweis über die Reparatur- oder Wartungsarbeiten hast, kann das schnell zum finanziellen Nachteil werden. Denn im schlimmsten Fall erkennt
die gegnerische Versicherung die Rechnung über die Unfallschaden-Reparatur alleine nicht an. Um diese missliche und unnötige Situation zu vermeiden, sollte nach einer Reparatur ein Foto vom reparierten Bereich so angefertigt
werden, dass das aktuelle Datum nachvollziehbar ist. Die Reparatur wird damit bei der gegnerischen Versicherung nachgewiesen.
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Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten der Unfallschaden-Reparatur die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Wert eines Unfallfahrzeugs übersteigen. Beispiel: Die Reparaturkosten wegen
eines Unfallschadens betragen 5.000 Euro. Die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug belaufen sich auf etwa 6.000 Euro. Ein Schrott- oder Autohändler bietet dir 1.500 Euro für dein Fahrzeug. In diesem Falle würde der Anspruchsteller
lediglich 4.500 Euro von der Versicherung erhalten. Du Verkaufst also dein Fahrzeug für 1.500 Euro und erhältst von der Versicherung 4.500 Euro als Ausgleich für den Unfallschaden. Damit hast du die Möglichkeit ein gleichwertiges
Fahrzeug zu erwerben. Über diese Rechnungen muss du dir keine Sorgen machen. Der von uns vermittelte Kfz-Gutachter wird dich nach einem Unfallschaden ausführlich beraten, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und
Dir Handlungsempfehlungen geben. Zur Abgrenzung: Ein „technischer Totalschaden” liegt vor, wenn das Fahrzeug irreparabel ist. Dies ist z.B. bei einem Brandschaden der Fall.
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Wie sollte ich mich am besten verhalten, wenn es zu einem Kaskoschadenfall kommt?
Bei einer Kaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die unterschiedliche Ansprüche vertraglich abregelt. Anders als bei einer Haftpflichtversicherung ist die Übernahme von Kosten für einen Kfz-Gutachter
nicht selbstverständlich. Prüfe, welche Ansprüche Du an deine Kaskoversicherung stellen darfst.
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Mein Fahrzeug ist durch den Unfallschaden nicht mehr fahrbereit. Was kann ich tun?
Wenn Dein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfallschaden nicht mehr fahrbereit ist, hast Du natürlich das Recht, es auf kürzestem Wege reparieren zu lassen, damit es wieder fahrbereit und verkehrssicher ist. Wir raten Dir
dennoch, die Unfallschaden-Abwicklung von einem professionellen Schadenabwickler durchführen zu lassen. Lass Dein Fahrzeug immer unabhängig und professionell begutachten, um auf der sicheren Seite zu sein. Solltest Du Dein
Fahrzeug nach dem Unfallschaden verkaufen wollen oder müssen, holen wir Dir gern verbindliche Angebote von deutschlandweiten Händlern ein. Dein Fahrzeug wird dann an Ort und Stelle abgeholt - Du kannst Dich entspannt zurück
lehnen.
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Was passiert bei zusätzlichem Personenschaden?
Wer einen fremdverschuldeten Personenschaden erlitten hat, hat Anrecht auf alle anfallenden Kosten. Hierzu zählen die Kosten für die ärztliche Behandlung, eventuelle Kur- oder Rehakosten, der Lohnausfall sowie zusätzliches
Schmerzensgeld. Bei einem Personenschaden empfehlen wir all unseren Kunden einen erfahrenen Anwalt zu beauftragen, den wir zuverlässig und kostenlos vermitteln können. Dieser wird jeden Anspruch über den eigentlichen Unfallschaden
hinaus genau beziffern und einfordern.
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Sollte ich nach einem Unfall einen Anwalt einschalten?
Du hast bei einem unverschuldeten Unfallschaden immer das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Die gute Nachricht ist, dass die Kosten für diesen Rechtsbeistand von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Wir
helfen Dir gerne weiter und stellen Dir einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zur Seite, der all Deine Rechte nach einem Unfallschaden versiert durchsetzt.
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Ich bin Opfer von Fahrerflucht geworden. Was muss ich tun?
Fahrerflucht nach einem verursachten Unfallschaden ist eine Straftat. Wer Opfer eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht geworden ist, muss unbedingt die Polizei rufen. Auch wenn der Schuldige leider nur in wenigen Fällen ermittelt
werden kann, besteht bei einer Anzeige gegen Unbekannt dennoch die Chance auf Unfallschaden-Ersatz auch bei Fahrerflucht. Es ist auch dann ein Kfz-Gutachten notwendig. Gerne können wir Dir behilflich sein. Setz Dich einfach
mit uns in Verbindung, wenn Du einen unverschuldeten Unfallschaden erlitten hast. Wir werden dann auch im Fall einer Fahrerflucht versuchen, Dir so gut wie möglich zu helfen und einen Kfz-Gutachter zu vermitteln.
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