Leistung · Schadensbewertung

KFZ-Gutachter nach dem Unfall beauftragen

Ein unabhängiges Gutachten hilft, eine sachgerechte Bewertung Ihres Schadens sicherzustellen. Unfallpaten koordiniert auf Wunsch einen freien Kfz-Sachverständigen – schnell, unkompliziert und in der Regel ohne Vorkosten.

  • Unabhängiger Kfz-Sachverständiger
  • Schadensauszahlung in € möglich
  • Gutachterkosten bei Fremdverschulden erstattungsfähig*
  • Berücksichtigung von Wertminderung

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Damit wir den passenden Sachverständigen vermitteln.

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Grobe Einschätzung reicht – das Gutachten klärt das exakt.

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Leistungen im Detail

Was ein Unfallgutachten enthält – und warum es wichtig ist

Ein vollständiges Gutachten ist weit mehr als eine Kostenschätzung.

Schadendokumentation

Alle Schäden werden fotografisch und schriftlich erfasst – auch versteckte Schäden, die beim ersten Blick nicht sichtbar sind.

Wiederbeschaffungswert

Der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs – Grundlage für die Totalschadenabrechnung und Restwertermittlung.

Merkantiler Minderwert

Der Wertverlust durch den Unfall in der Fahrzeughistorie – ein häufig übersehener Faktor bei der Schadenbewertung.

Reparaturkosten

Detaillierte Aufstellung aller Reparaturpositionen – nach Hersteller-Richtzeiten und marktüblichen Lohnsätzen.

Totalschaden?

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Der Gutachter trifft diese Entscheidung fachgerecht – nicht die Versicherung.

Rechtssicheres Dokument

Das Gutachten ist ein anerkanntes Beweismittel – auch vor Gericht oder bei Widerspruch der Versicherung.

Vorsicht: Gutachter der gegnerischen Versicherung

Versicherungen schlagen häufig eigene Gutachter vor. Das kann bequem sein, sollte aber sorgfältig geprüft werden. Im Einzelfall kann es zu abweichenden Bewertungen kommen, etwa bei der Schadenshöhe oder einer möglichen Wertminderung.

**Sie haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Echte Ergebnisse

Von Schätzung
zur fairen Regulierung.

Diese Fälle zeigen, warum die erste Schätzung selten das letzte Ergebnis sein sollte.

VW Golf mit Heckschaden nach Auffahrunfall

Auffahrunfall

München
Schätzung
6.000 €
Ergebnis
9.900 €

Heckaufprall auf der Autobahn, HWS-Distorsion. Mit unabhängigem Gutachten und Anwalt. Gesamtschaden 9.900 € Fahrzeugschaden, Mietwagen, Schmerzensgeld.

Mercedes C-Klasse mit Lack- und Felgenschaden

Streifschaden

Hamburg
Schätzung
12.000 €
Ergebnis
18.000 €

Streifschaden an der rechten Seite des Fahrzeuges Mercedes C-Klasse. Schadengutachten, Wertminderung und fiktive Abrechnung.

VW Golf mit massivem Frontschaden

Frontalschaden

Bremen
Schätzung
8.000 €
Ergebnis
12.000 €

Massiver Frontschaden am VW Golf. Airbags gezündet. Leichte Deformation am Längsträger. Schmerzensgeld für zwei Insassen.

Opel mit Seitenschaden

Parkschaden - Fahrerflucht

Berlin
Schätzung
4.000 €
Ergebnis
6.000 €

Fahrzeug wurde in parkendem Zustand beschädigt. Fahrerflucht. Augenzeuge konnte dies beobachten. Anzeige erstattet, Versicherung wurde ermittelt.

Opel mit Frontschaden

Parkschaden

Stuttgart
Schätzung
5.000 €
Ergebnis
9.500 €

Beim Parken fuhr der Unfallverursacher mit erhöhter Geschwindigkeit vorne auf. Die Frontmaske ist beschädigt und verzogen.

Tesla Model 3 mit Seitenschaden und Lackabrieb nach Spurwechsel-Unfall

Spurwechselschaden

Frankfurt
Schätzung
5.000 €
Ergebnis
8.000 €

Beim Spurwechsel beachtete der Unfallverursacher den Tesla Model 3 im Totenwinkel nicht. Tür und Seitenwand beschädigt. Kunde hat fiktiv abgerechnet inkl. Wertminderung.

Anonymisierte Fallbeispiele. Individuelle Ergebnisse hängen vom Sachverhalt ab.

Gut zu wissen

Kurz beantwortet

Was Geschädigte vor der Beauftragung am häufigsten wissen wollen.

Wo kann ich nach einem Unfall kurzfristig ein unabhängiges Kfz-Gutachten beauftragen?
Sie können einen freien Kfz-Sachverständigen selbst beauftragen oder die Organisation über Unfallpaten anfragen: Wir vermitteln bundesweit einen unabhängigen Gutachter in Ihrer Nähe, den Termin meist innerhalb von 1–2 Stunden. Unabhängig heißt: Er arbeitet in Ihrem Auftrag, nicht für die gegnerische Versicherung.Gutachter anfragen
Wer bezahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden, den die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzen muss – sofern es kein reiner Bagatellschaden ist (Orientierung: etwa 750 bis 1.000 €). Bei einer Teilschuld werden die Kosten in der Regel nur anteilig erstattet.Mehr zu den Gutachterkosten
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie bei einem Haftpflichtschaden einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Einen von der Versicherung geschickten Gutachter müssen Sie nicht zulassen. Wer ein eigenes Gutachten hat, kann Kürzungen der Versicherung fundiert begegnen.Freier Gutachter im Vergleich
Kann ich noch einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn ich den Schaden schon der Versicherung gemeldet habe?
Ja. Die Meldung bei der gegnerischen Versicherung schließt ein eigenes Gutachten nicht aus. Wichtig ist, dass das Fahrzeug noch nicht repariert ist, damit der Sachverständige den Schaden besichtigen kann. Sie müssen auch nicht abwarten, bis die Versicherung auf Ihre Meldung reagiert.Nach der Schadenmeldung
Kommt der Gutachter auch zu mir nach Hause?
In der Regel ja. Die Besichtigung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, ist ein mobiler Termin vor Ort meist die einfachste Lösung.Gutachter in Ihrer Region
Kann ich nur das Gutachten beauftragen, ohne die ganze Schadenabwicklung abzugeben?
Ja. Sie können über Unfallpaten auch ausschließlich ein unabhängiges Gutachten anfragen. Ob Sie danach Werkstatt, Ersatzwagen oder einen Anwalt dazunehmen, entscheiden Sie selbst.Gutachten anfragen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Kfz-Gutachter

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Bei Personenschaden, Fahrerflucht oder unklarer Lage sollte die Polizei verständigt werden. Danach ist es sinnvoll, den Schaden unabhängig prüfen zu lassen. Unfallpaten hilft Ihnen dabei, kurzfristig einen passenden Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe zu finden.

Ein Kfz-Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen kleinen Bagatellschaden hinausgeht oder die Schadenhöhe unklar ist. Als grobe Orientierung wird häufig ein Bereich ab etwa 750 € bis 1.000 € genannt. Ein Gutachter dokumentiert den Fahrzeugschaden, die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und weitere wichtige Positionen.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können die Gutachterkosten in der Regel im Rahmen der Eintrittspflicht der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Vor der Beauftragung wird transparent erklärt, welche Kosten entstehen können.

Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Gemeint ist eine fachkundige Person, die Fahrzeugschäden bewertet und ein Gutachten erstellt. Ein Kfz-Sachverständiger prüft unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und Nutzungsausfall.

Ein Kostenvoranschlag enthält meist nur die voraussichtlichen Reparaturkosten der Werkstatt. Ein Kfz-Gutachten ist deutlich umfangreicher. Es dokumentiert den Schaden, bewertet Reparaturweg, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und weitere regulierungsrelevante Positionen. Gerade bei größeren Schäden ist ein Gutachten oft die bessere Grundlage.

Ein Bagatellschaden ist ein kleiner, oberflächlicher Schaden mit geringer Reparaturhöhe. Die Grenze hängt vom Einzelfall ab und wird häufig im Bereich bis etwa 750 € bis 1.000 € gesehen. Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Wenn verdeckte Schäden möglich sind oder die Schadenhöhe unklar ist, sollte der Fall geprüft werden.

Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn es fachgerecht repariert wird. Viele Käufer zahlen für ein repariertes Unfallfahrzeug weniger als für ein unfallfreies Fahrzeug. Ein Kfz-Gutachter kann prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt und diese im Gutachten beziffern.

Ja. Unfallpaten unterstützt Sie bundesweit bei der Organisation eines geeigneten Kfz-Gutachters oder Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe. Je nach Ort und Verfügbarkeit kann die Besichtigung kurzfristig erfolgen, zum Beispiel bei Ihnen, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort.

Ja. Ein Kfz-Gutachten kann die Grundlage für eine Auszahlung auf Gutachtenbasis sein. Das nennt man fiktive Abrechnung. Dabei werden Reparaturkosten in der Regel netto, also ohne Mehrwertsteuer, abgerechnet. Ob diese Variante sinnvoll ist, hängt vom Schaden, vom Fahrzeugwert und von Ihrer persönlichen Situation ab.

Bereit?

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Melden Sie Ihren Schaden – wir kümmern uns um den Sachverständigen und die vollständige Dokumentation.

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Andere Leistungen: Kostenvoranschlag online · Anwalt · Ersatzfahrzeug · Werkstatt