Koordination
Wir erfassen Ihren Schadenfall und koordinieren die weiteren Schritte: Mietwagen oder Nutzungsausfall
Leistung · Mobilität sichern
Ohne eigenes Auto stehen Sie da. Bei Fremdverschulden haben Sie Anspruch auf die Kosten eines Ersatzfahrzeuges oder einem Nutzungsausfall* – Unfallpaten organisiert alles.
Ersatzfahrzeug anfragen
Mietwagen oder Nutzungsausfall – ohne Vorleistung
Davon hängt ab, wer die Kosten für den Mietwagen trägt.
Wir richten Tempo und Klasse danach aus.
Direktabrechnung mit der Versicherung – Sie haben keine Vorleistung.
Wir koordinieren Ihre Mobilität schnellstmöglich – meist innerhalb weniger Stunden steht Ihr Ersatzfahrzeug bereit. Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail – bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Wir kontaktieren Sie per WhatsApp.
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WhatsApp · Mietwagen-AnfrageLeistungen im Detail
Von der Fahrzeugvermittlung bis zur vollständigen Kostenerstattung.
Wir erfassen Ihren Schadenfall und koordinieren die weiteren Schritte: Mietwagen oder Nutzungsausfall
Wir koordinieren das Mietfahrzeug – klassengerecht und zu dem entsprechenden Tarif.
Mietkosten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet – kein Vorschuss, kein Aufwand für Sie.
Kein Mietwagen gewünscht? Wir berechnen Ihren Nutzungsausfall entsprechend Ihrer Fahrzeugklasse und Alter.
Sie erreichen uns jederzeit – auch an Wochenenden und Feiertagen. Je nach Verfügbarkeit können Fahrzeuge kurzfristig entgegengenommen werden.
In der Regel ist das Ersatzfahrzeug noch am selben oder nächsten Tag bereit – wir kümmern uns.
Im Vergleich
Beide Ansprüche schließen sich gegenseitig aus. Welche Option für Sie vorteilhafter ist, hängt von Ihrem konkreten Fall ab.
Sinnvoll, wenn Sie das Fahrzeug täglich brauchen – beruflich oder privat.
Sinnvoll, wenn Sie kein Mietfahrzeug benötigen, nutzen wollen oder darauf verzichten können.
Häufige Fragen
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, kann ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bestehen. Das gilt grundsätzlich für die erforderliche Reparaturdauer oder bei einem Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungszeit. Entscheidend sind der konkrete Schaden, Ihr Mobilitätsbedarf und die Haftungslage.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können die Mietwagenkosten in der Regel gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Mietwagen erforderlich war und die Kosten angemessen sind. Unfallpaten unterstützt Sie bei der Organisation und Abstimmung der nächsten Schritte.
Grundsätzlich ja, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist und Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Wichtig ist aber, dass Fahrzeugklasse, Mietdauer und Kosten angemessen bleiben. Deshalb sollte die Anmietung möglichst gut dokumentiert und vorher sauber eingeordnet werden.
Ein Mietwagen ist ein Ersatzfahrzeug, das Sie während der Reparatur oder Wiederbeschaffung tatsächlich nutzen. Nutzungsausfall ist eine Geldentschädigung, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, Ihr Fahrzeug aber unfallbedingt nicht nutzbar ist. Welche Variante sinnvoller ist, hängt von Ihrem tatsächlichen Mobilitätsbedarf ab.
Nutzungsausfall kommt in Betracht, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist und Sie grundsätzlich Nutzungswillen sowie Nutzungsmöglichkeit haben. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Ausfallzeit. Die Tagessätze liegen je nach Fahrzeugklasse häufig zwischen etwa 23 € und 175 € pro Tag.
Erstattungsfähig ist grundsätzlich nur der erforderliche Zeitraum. Bei einer Reparatur ist das meist die tatsächliche Reparaturdauer zuzüglich angemessener Vorlauf- oder Prüfzeiten. Bei einem Totalschaden kommt die angemessene Wiederbeschaffungsdauer hinzu. Verzögerungen sollten gut dokumentiert werden.
Grundsätzlich darf sich das Ersatzfahrzeug an Ihrem beschädigten Fahrzeug orientieren. In der Praxis wird häufig eine Klasse niedriger angemietet, um Diskussionen über Eigenersparnis oder Vorteilsausgleich zu vermeiden. Welche Klasse sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeug und vom konkreten Fall ab.
Ja, auch bei einem Totalschaden kann ein Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall bestehen. Maßgeblich ist die angemessene Zeit, die für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs benötigt wird. Diese Wiederbeschaffungsdauer wird meist im Gutachten angegeben.
Versicherungen kürzen Mietwagenkosten häufig mit dem Hinweis auf günstigere Tarife, zu lange Mietdauer oder eine zu hohe Fahrzeugklasse. Ob eine Kürzung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig sind eine nachvollziehbare Dokumentation, das Gutachten, die Reparaturdauer und der tatsächliche Mobilitätsbedarf.
Ja. Unfallpaten unterstützt Sie bei der Organisation eines passenden Ersatzfahrzeugs nach einem Unfall und stimmt die nächsten Schritte mit den beteiligten Ansprechpartnern ab. Auf Wunsch helfen wir auch bei der Einordnung, ob Mietwagen oder Nutzungsausfall in Ihrem Fall sinnvoller ist.
Bereit?
Melden Sie Ihren Schaden – wir klären Ihren Anspruch auf Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall sofort.
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