Werkstatt-Vermittlung
Wir vermitteln eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe – mit Qualitätsgarantie und transparenten Abläufen.
Leistung · Fahrzeugreparatur
Sie müssen nicht in die Werkstatt der Versicherung. Unfallpaten vermittelt geprüfte Partnerwerkstätten und organisiert auf Wunsch die Direktabrechnung – ohne Vorleistung, ohne Stress.
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Direktabrechnung · ohne Vorkosten · in Ihrer Region
Hilft uns, die richtige Werkstatt zu wählen.
Damit wir wissen, ob wir abholen müssen.
Erstberatung kostenfrei*. Marke/Modell hilft bei der Werkstattauswahl.
Wir koordinieren eine passende Werkstatt in Ihrer Region und melden uns schnellstmöglich zurück. Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail – bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
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WhatsApp · Werkstatt-AnfrageLeistungen im Detail
Von der Werkstattvermittlung bis zur vollständigen Abrechnung mit der Versicherung.
Wir vermitteln eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe – mit Qualitätsgarantie und transparenten Abläufen.
Die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Kein Vorschuss, keine Zwischenfinanzierung.
Mit dem KFZ-Gutachter stellen wir sicher, dass alle Schäden vollständig erfasst und geltend gemacht werden.
Möchten Sie das Geld lieber auszahlen? Den Reparaturwert in Netto können Sie frei verfügen.
Kürzungen bei Reparaturpositionen oder Lohnkosten bedürfen einer gesonderten Prüfung.
Vom Erstkontakt bis zur Freigabe der Reparatur ist der Zeitraum möglichst gering zu halten um Kosten zu vermeiden.
Im Vergleich
Beide Wege sind möglich. Die Entscheidung hängt vom Fahrzeugwert, Ihrer Situation und dem Schadenbetrag ab.
Sinnvoll, wenn der Fahrzeugwert die Reparaturkosten deutlich übersteigt.
Sinnvoll bei älteren Fahrzeugen oder wenn Sie das Geld anders einsetzen möchten.
Häufige Fragen
Ja, bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Geschädigte grundsätzlich selbst entscheiden, welche Werkstatt das Fahrzeug repariert. Sie müssen also nicht automatisch eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung wählen.
In der Regel nein. Die gegnerische Versicherung kann zwar auf günstigere Reparaturmöglichkeiten hinweisen, ein solcher Verweis ist aber an Voraussetzungen gebunden. Ob das in Ihrem Fall zulässig und zumutbar ist, sollte geprüft werden.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können die erforderlichen Reparaturkosten grundsätzlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.* Je nach Werkstatt und Fall ist auch eine Direktabrechnung zwischen Werkstatt und Versicherung möglich.
Bei größeren Schäden ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll, bevor repariert wird. Es dokumentiert den Schaden, die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung und weitere wichtige Positionen. So bleiben Beweise gesichert und die Regulierung wird nachvollziehbarer.
Kürzungen kommen häufig vor, etwa bei Stundenverrechnungssätzen, Ersatzteilen, Verbringungskosten, Lackierkosten oder angeblich zu hohen Werkstattkosten. Ob die Kürzung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Unfallpaten unterstützt Sie bei der Einordnung und den nächsten Schritten.
Ja, häufig ist eine Auszahlung auf Gutachtenbasis möglich. Das nennt man fiktive Abrechnung. Dabei werden Reparaturkosten in der Regel netto, also ohne Mehrwertsteuer, abgerechnet. Ob diese Variante sinnvoll ist, hängt vom Schaden, vom Fahrzeugwert, von der Haftung und von Ihren weiteren Plänen ab.
Ja. Unfallpaten unterstützt Sie bei der Organisation geeigneter Ansprechpartner für Karosserie- und Lackschäden nach einem Unfall. Je nach Fall koordinieren wir Gutachter, Werkstatt, Ersatzfahrzeug und auf Wunsch einen Verkehrsrechtsanwalt.
Bereit?
Melden Sie Ihren Schaden – wir vermitteln die richtige Werkstatt und regeln die Abrechnung mit der Versicherung.
24/7 erreichbar · Erstberatung kostenfrei*
Andere Leistungen: Kostenvoranschlag online · KFZ Gutachter · Anwalt · Ersatzfahrzeug
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