Leistung · Fahrzeugreparatur

Werkstatt nach dem Unfall –Ihre freie Wahl

Sie müssen nicht in die Werkstatt der Versicherung. Unfallpaten vermittelt geprüfte Partnerwerkstätten und organisiert auf Wunsch die Direktabrechnung – ohne Vorleistung, ohne Stress.

  • Freie Werkstattwahl
  • Direktabrechnung möglich
  • Oder Barauszahlung (fiktiv)
  • Nur Meisterbetriebe

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Direktabrechnung · ohne Vorkosten · in Ihrer Region

Wo liegt der Schaden?

Hilft uns, die richtige Werkstatt zu wählen.

Fahrbereit?

Damit wir wissen, ob wir abholen müssen.

Wie erreichen wir Sie?

Erstberatung kostenfrei*. Marke/Modell hilft bei der Werkstattauswahl.

Kostenfrei* · Unverbindlich · Datenschutz

Werkstatt-Anfrage eingegangen

Wir koordinieren eine passende Werkstatt in Ihrer Region und melden uns schnellstmöglich zurück. Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail – bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

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Leistungen im Detail

Was wir für Sie übernehmen

Von der Werkstattvermittlung bis zur vollständigen Abrechnung mit der Versicherung.

Werkstatt-Vermittlung

Wir vermitteln eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe – mit Qualitätsgarantie und transparenten Abläufen.

Direktabrechnung

Die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Kein Vorschuss, keine Zwischenfinanzierung.

Schadendokumentation

Mit dem KFZ-Gutachter stellen wir sicher, dass alle Schäden vollständig erfasst und geltend gemacht werden.

Fiktive Abrechnung

Möchten Sie das Geld lieber auszahlen? Den Reparaturwert in Netto können Sie frei verfügen.

Versicherung kürzt?

Kürzungen bei Reparaturpositionen oder Lohnkosten bedürfen einer gesonderten Prüfung.

Schnelle Abwicklung

Vom Erstkontakt bis zur Freigabe der Reparatur ist der Zeitraum möglichst gering zu halten um Kosten zu vermeiden.

Im Vergleich

Reparatur oder Auszahlung – was ist für Sie besser?

Beide Wege sind möglich. Die Entscheidung hängt vom Fahrzeugwert, Ihrer Situation und dem Schadenbetrag ab.

Reparatur in Werkstatt

Sinnvoll, wenn der Fahrzeugwert die Reparaturkosten deutlich übersteigt.

  • Fahrzeug Fach- und Sachgerecht repariert
  • Direktabrechnung möglich
  • Ersatzfahrzeug in dieser Zeit
  • Garantie auf Reparaturarbeiten

Fiktive Abrechnung (Barauszahlung)

Sinnvoll bei älteren Fahrzeugen oder wenn Sie das Geld anders einsetzen möchten.

  • Auszahlung des Gutachterbetrags
  • Keine Reparaturpflicht
  • Steuerlich unproblematsich
  • Umentscheidung jederzeit möglich

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Werkstatt nach dem Unfall

Ja, bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Geschädigte grundsätzlich selbst entscheiden, welche Werkstatt das Fahrzeug repariert. Sie müssen also nicht automatisch eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung wählen.

In der Regel nein. Die gegnerische Versicherung kann zwar auf günstigere Reparaturmöglichkeiten hinweisen, ein solcher Verweis ist aber an Voraussetzungen gebunden. Ob das in Ihrem Fall zulässig und zumutbar ist, sollte geprüft werden.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können die erforderlichen Reparaturkosten grundsätzlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.* Je nach Werkstatt und Fall ist auch eine Direktabrechnung zwischen Werkstatt und Versicherung möglich.

Bei größeren Schäden ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll, bevor repariert wird. Es dokumentiert den Schaden, die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung und weitere wichtige Positionen. So bleiben Beweise gesichert und die Regulierung wird nachvollziehbarer.

Kürzungen kommen häufig vor, etwa bei Stundenverrechnungssätzen, Ersatzteilen, Verbringungskosten, Lackierkosten oder angeblich zu hohen Werkstattkosten. Ob die Kürzung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab. Unfallpaten unterstützt Sie bei der Einordnung und den nächsten Schritten.

Ja, häufig ist eine Auszahlung auf Gutachtenbasis möglich. Das nennt man fiktive Abrechnung. Dabei werden Reparaturkosten in der Regel netto, also ohne Mehrwertsteuer, abgerechnet. Ob diese Variante sinnvoll ist, hängt vom Schaden, vom Fahrzeugwert, von der Haftung und von Ihren weiteren Plänen ab.

Ja. Unfallpaten unterstützt Sie bei der Organisation geeigneter Ansprechpartner für Karosserie- und Lackschäden nach einem Unfall. Je nach Fall koordinieren wir Gutachter, Werkstatt, Ersatzfahrzeug und auf Wunsch einen Verkehrsrechtsanwalt.

Bereit?

Reparatur ohne Vorleistung organisieren

Melden Sie Ihren Schaden – wir vermitteln die richtige Werkstatt und regeln die Abrechnung mit der Versicherung.

24/7 erreichbar · Erstberatung kostenfrei*

Andere Leistungen: Kostenvoranschlag online · KFZ Gutachter · Anwalt · Ersatzfahrzeug

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