Schadendokumentation
Alle Schäden werden fotografisch und schriftlich erfasst – auch versteckte Schäden, die beim ersten Blick nicht sichtbar sind.
Leistung · Schadensbewertung
Ein unabhängiges Gutachten hilft, eine sachgerechte Bewertung Ihres Schadens sicherzustellen. Unfallpaten koordiniert auf Wunsch einen freien Kfz-Sachverständigen – schnell, unkompliziert und in der Regel ohne Vorkosten.
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WhatsApp · Gutachter-AnfrageLeistungen im Detail
Ein vollständiges Gutachten ist weit mehr als eine Kostenschätzung.
Alle Schäden werden fotografisch und schriftlich erfasst – auch versteckte Schäden, die beim ersten Blick nicht sichtbar sind.
Der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs – Grundlage für die Totalschadenabrechnung und Restwertermittlung.
Der Wertverlust durch den Unfall in der Fahrzeughistorie – ein häufig übersehener Faktor bei der Schadenbewertung.
Detaillierte Aufstellung aller Reparaturpositionen – nach Hersteller-Richtzeiten und marktüblichen Lohnsätzen.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Der Gutachter trifft diese Entscheidung fachgerecht – nicht die Versicherung.
Das Gutachten ist ein anerkanntes Beweismittel – auch vor Gericht oder bei Widerspruch der Versicherung.
Versicherungen schlagen häufig eigene Gutachter vor. Das kann bequem sein, sollte aber sorgfältig geprüft werden. Im Einzelfall kann es zu abweichenden Bewertungen kommen, etwa bei der Schadenshöhe oder einer möglichen Wertminderung.
**Sie haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.
Echte Ergebnisse
Diese Fälle zeigen, warum die erste Schätzung selten das letzte Ergebnis sein sollte.
Heckaufprall auf der Autobahn, HWS-Distorsion. Mit unabhängigem Gutachten und Anwalt. Gesamtschaden 9.900 € Fahrzeugschaden, Mietwagen, Schmerzensgeld.
Streifschaden an der rechten Seite des Fahrzeuges Mercedes C-Klasse. Schadengutachten, Wertminderung und fiktive Abrechnung.
Massiver Frontschaden am VW Golf. Airbags gezündet. Leichte Deformation am Längsträger. Schmerzensgeld für zwei Insassen.
Fahrzeug wurde in parkendem Zustand beschädigt. Fahrerflucht. Augenzeuge konnte dies beobachten. Anzeige erstattet, Versicherung wurde ermittelt.
Beim parken fuhr der Unfallverursacher mit erhöhter geschwindigkeit vorne auf. Die Frontmaske ist beschädt und verzogen.
Beim Spurwechsel beachtete der Unfallverursacher den Tesla Model 3 im Totenwinkel nicht. Tür und Seitenwand beschädigt. Kunde hat fiktiv abgerechnet inkl. Wertminderung.
Anonymisierte Fallbeispiele. Individuelle Ergebnisse hängen vom Sachverhalt ab.
Häufige Fragen
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Bei Personenschaden, Fahrerflucht oder unklarer Lage sollte die Polizei verständigt werden. Danach ist es sinnvoll, den Schaden unabhängig prüfen zu lassen. Unfallpaten hilft Ihnen dabei, kurzfristig einen passenden Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe zu finden.
Ein Kfz-Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen kleinen Bagatellschaden hinausgeht oder die Schadenhöhe unklar ist. Als grobe Orientierung wird häufig ein Bereich ab etwa 750 € bis 1.000 € genannt. Ein Gutachter dokumentiert den Fahrzeugschaden, die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und weitere wichtige Positionen.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können die Gutachterkosten in der Regel im Rahmen der Eintrittspflicht der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Vor der Beauftragung wird transparent erklärt, welche Kosten entstehen können.
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht automatisch den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Ein eigener Gutachter hilft dabei, den Schaden neutral und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Gemeint ist eine fachkundige Person, die Fahrzeugschäden bewertet und ein Gutachten erstellt. Ein Kfz-Sachverständiger prüft unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und Nutzungsausfall.
Ein Kostenvoranschlag enthält meist nur die voraussichtlichen Reparaturkosten der Werkstatt. Ein Kfz-Gutachten ist deutlich umfangreicher. Es dokumentiert den Schaden, bewertet Reparaturweg, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und weitere regulierungsrelevante Positionen. Gerade bei größeren Schäden ist ein Gutachten oft die bessere Grundlage.
Ein Bagatellschaden ist ein kleiner, oberflächlicher Schaden mit geringer Reparaturhöhe. Die Grenze hängt vom Einzelfall ab und wird häufig im Bereich bis etwa 750 € bis 1.000 € gesehen. Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Wenn verdeckte Schäden möglich sind oder die Schadenhöhe unklar ist, sollte der Fall geprüft werden.
Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn es fachgerecht repariert wird. Viele Käufer zahlen für ein repariertes Unfallfahrzeug weniger als für ein unfallfreies Fahrzeug. Ein Kfz-Gutachter kann prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt und diese im Gutachten beziffern.
Ja. Unfallpaten unterstützt Sie bundesweit bei der Organisation eines geeigneten Kfz-Gutachters oder Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe. Je nach Ort und Verfügbarkeit kann die Besichtigung kurzfristig erfolgen, zum Beispiel bei Ihnen, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort.
Ja. Ein Kfz-Gutachten kann die Grundlage für eine Auszahlung auf Gutachtenbasis sein. Das nennt man fiktive Abrechnung. Dabei werden Reparaturkosten in der Regel netto, also ohne Mehrwertsteuer, abgerechnet. Ob diese Variante sinnvoll ist, hängt vom Schaden, vom Fahrzeugwert und von Ihrer persönlichen Situation ab.
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